Indien |
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a) | Informationen zum elektronischen Visum (ETA) | ||||||||
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit, ein konventionelles Visum im Original-Reisepass bei einem indischen Konsulat zu beantragen, nur dann gegeben ist, wenn die Voraussetzungen für die Einreichung eines elektronischen Visums (ETA) nicht erfüllt sind. Dies könnte beispielsweise aufgrund des Reisezwecks (z. B. Arbeitsvisum), einer längeren Aufenthaltsdauer, der Staatsangehörigkeit des Antragstellers oder der Einreise über Land der Fall sein (weitere Informationen finden Sie auch im Abschnitt zum elektronischen Visum / ETA). |
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Folgende Nationalitäten können mit einem e-Visa einreisen: Deutschland, Äquatorialguinea, Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belgien, Belize, Benin, Bermuda, Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Caymaninseln, Chile, China, Cookinseln, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Elfenbeinküste, Eritrea, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guinea, Guyana, Haiti, Honduras, Indonesien, Irak, Iran, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Kaimaninseln, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo, Kosovo, Kroatien, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Malta, Marshallinseln, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Mikronesien, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Montserrat, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Neuseeland, Niederlande, Niger, Nigeria, Niue, Norwegen, Oman, Österreich, Osttimor, Pakistan, Palau, Palästina, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Republik Niger, Republik Moldau, Ruanda, Rumänien, Russland, Salomonen, Sambia, Samoa, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Sudan, Südkorea, Südsudan, Suriname, Swasiland, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Turks- und Caicosinseln, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA, Usbekistan, Vanuatu, Vatikanstadt, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate (VAE), Vereinigtes Königreich, Vietnam, Zypern. |
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ETA-Visa könne für Geschäftsreisende und Touristen beantragt werden. |
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Zu beachten: Die Nutzung des elektronischen Visums für die Einreise nach Indien ist ausschließlich über die folgenden Flug- oder Seehäfen gestattet: Flughäfen: Ahmedabad, Amritsar, Bagdogra, Bengaluru, Bhubaneswar, Calicut, Chandigarh, Chennai, Cochin, Coimbatore, Delhi, Gaya, Goa, Guwahati, Hyderabad, Jaipur, Kolkata, Lucknow, Madurai, Mangalore, Mumbai, Nagpur, Pune, Portblair, Tiruchirapalli, Trivandrum, Varanasi, Visakhapatnam Seehäfen: Chennai, Cochin, Goa, Mangalore und Mumbai Reisende müssen ein Rückflug- oder Weiterreiseticket sowie den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (z. B. Kreditkarte) vorlegen, um die Kosten während des Aufenthalts zu decken. Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer oder die Umwandlung in eine andere Visakategorie ist nicht möglich. Die eVisa-Bestätigung muss in gedruckter Form mitgeführt und zusammen mit dem mindestens 6 Monate gültigen Reisepass bei der Einreise den Einwanderungsbehörden vorgelegt werden. Die Einreise in geschützte Gebiete (Restricted / Protected Areas) ist nur mit einem regulären Visum möglich. Diese Regelung betrifft folgende Gebiete: Ladakh, Sikkim, Arunachal Pradesh, Manipur, Mizoram, Nagaland, Port Blair sowie die Andamanen und Nikobaren. Wichtiger Hinweis: Bei der Einreise an Flug- oder Seehäfen erheben die indischen Einwanderungsbehörden grundsätzlich und ohne Ausnahme biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto). Während des Online-Antragsprozesses muss der Antragsteller diesem Vorgang zustimmen. Die Verweigerung der biometrischen Datenerfassung bei der Einreise führt automatisch zur Zurückweisung durch die Einwanderungsbehörden. |
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b) | ETA-Visum Geschäftsreise | ||||||||
Die Zutrittsbestimmungen für geschützte Gebiete (Restricted / Protected Areas) gestatten ausschließlich die Einreise mit einem herkömmlichen Visum. Diese Regelung betrifft die folgenden Regionen: Ladakh, Sikkim, Arunachal Pradesh, Manipur, Mizoram, Nagaland, Port Blair sowie die Andamanen und Nikobaren. |
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c) | ETA-Visum Tourist | ||||||||
Die Zugangsbestimmungen für geschützte Gebiete (Restricted / Protected Areas) ermöglichen nach wie vor die Einreise mit einem herkömmlichen Visum (inklusive entsprechendem Vermerk des Konsulates). Die Bewilligung für den Zutritt muss während des Visumantragsverfahrens beantragt und vom Konsulat als zusätzlicher Vermerk im Visum festgehalten werden. Für Reisende, die mit einem elektronischen Visum (eVisa, ETA) nach Indien einreisen, ist das Betreten dieser Gebiete nur nach vorheriger Erlangung einer speziellen Genehmigung (Protected Areas Permit, PAP, oder Restricted Areas Permit, RAP) von den örtlichen indischen Behörden gestattet. Diese Regelung betrifft spezifisch folgende Gebiete: Sikkim, Arunachal Pradesh, Manipur, Mizoram, Nagaland, Teile von Ladakh, Port Blair sowie die Andamanen und Nikobaren. Die Beantragung des elektronischen Visums muss mindestens 4 Tage vor der geplanten Einreise erfolgen und kann frühestens 3 Monate vor der Einreise durchgeführt werden. Das "One Month e-Tourist Visa" hat eine Gültigkeitsdauer von einem Monat ab dem Ausstellungsdatum und ermöglicht eine ein- oder zweimalige Einreise mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 30 Tagen. Das "One Year e-Tourist Visa" bleibt ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum gültig und berechtigt zur mehrmaligen Einreise mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. WICHTIGER HINWEIS: Die Beantragung eines elektronischen Visums mit einem "vorläufigen Reisepass" ist nicht gestattet. Reisende, die aus anderen Gründen als den oben genannten (z. B. Arbeitsaufnahme, Studium, AuPair) nach Indien einreisen möchten oder deren Aufenthalt 30 Tage überschreitet, müssen ein reguläres Visum beantragen. Wir bitten Sie, in diesem Fall unsere Agentur zu kontaktieren. Antragsteller mit pakistanischer Staatsangehörigkeit oder Abstammung müssen stets ein herkömmliches Visum beantragen. Auch in diesem Fall bitten wir Sie, unsere Agentur zu kontaktieren. |
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d) | ETA-Visum Anfrage | ||||||||
Für ein unverbindliches Angebot, mit Angaben zu den erforderlichen Dokumenten, den zu beachtenden Informationen und den voraussichtlichen Kosten, senden Sie uns eine Anfrage per Email an info@botschaften-service.de mit folgenden Angaben:
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