Saudi Arabien

a) eVisum

Das eVisum wird ausschließlich zu Besuchs-Zwecken oder für Umra-Reisen erteilt. Es darf keine bezahlte Beschäftigung aufgenommen werden.

Für Saudi Arabien haben Bürger der folgenden Länder Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Bulgarien, China (einschließlich Hongkong und Macao), Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Niederlande, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, USA und Zypern die Möglichkeit ein eVisum zu beantragen.

Das eVisum wird für ein Jahr ab Austellungsdatum für eine mehrmalige Einreise erteilt. Besucher erhalten damit einen Aufenthalt für 90 Tage je Reise, jedoch nicht mehr als zusammen 180 Tage im Jahr.

- Für die Beantragung wird ein gültiger Reisepass aus einem der oben genannten Länder benötigt.

- Bei Einreise muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein.

- Bereits gestellte Anträge auf ein eVisum können nicht storniert werden. Es werden keine Kosten erstattet, wenn der Antrag abgelehnt oder storniert wird, unabhängig davon, ob ein Visum erteilt wird oder nicht.

- Der Erhalt eines eVisums garantiert nicht die Einreise in Saudi Arabien. Es liegt immer im Ermessen der Behörden bei der Einreise, ob der Zugang gewährt wird.

- Das eVisum kann nicht verlängert werden. Abgelaufene eVisa müssen neu beantragt werden.

- Es sind die Scharia-Gesetze zu beachten, die die rechtlichen und moralischen Grundsätze in Saudi Arabien regeln. Diese werden mit Einreise vom Reisenden anerkannt.

- Das eVisum gilt für die Einreise an allen Flug- und Seehäfen. Bei der ersten Einreise muss eine Kopie des eVisums vorgelegt werden. Bei der Einreise werden biometrische Daten von der saudischen Einwanderungsbehörde erfasst.

- Der Reisende muss in der Lage sein, sich während seines Aufenthalts selbst zu versorgen.

Für weiter Fragen und ein Angebot senden Sie uns bitte eine Anfrage an info@botschaften-service.de



Zur Zeit müssen Antragsteller der Gruppen unter Punkt b) - g) und die kein eVisum beantragen dürfen, persönlich bei VFS ihren Antrag auf ein Visum einreichen.



b) Geschäftsreise - nur für Herren -

1.

Ein Schreiben der deutschen Firma, von der Industrie- und Handelskammer beglaubigt, das den Antrag des Reisenden bestätigt, unter Angabe des Berufes des Reisenden und der zu besuchenden Firma in Saudi Arabien (Muster für ein Firmenschreiben)

2. Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visum-Antragsformular mit 2 Lichtbildern (Größe 4x6 cm, Hintergrund: weiß). Bei Herren: Lichtbild ohne Schmuck.

3. Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate gültig bei der Einreise), ausländische Reisepässe müssen eine Aufenthaltserlaubnis mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit für die Bundesrepublik Deutschland aufweisen. Ab sofort werden nur noch elektronische Reisepässe seitens der Botschaft angenommen.

Kopie der Datenseite vom Reisepass.


4. Genehmigung des Saudi Arabischen Außenministeriums (Visa-Nr. für Ingenieure, Techniker, Mechaniker, Ärzte und Rechtsanwälte - Muster) bzw. ein von der Saudischen IHK beglaubigtes Einladungsschreiben.


c) Besuchervisum (Ehemann, Verwandte, Bekannte; Praktikum)

Genehmigung des Saudi Arabischen Außenministeriums ist beizufügen. Die Ziffern a) 0,2, 3 und 5 müssen angewandt werden. Beim Besuch des Ehemannes/Vaters ist eine Fotokopie der Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde des Kindes erforderlich.

Zwecks Praktikum: Die in Ziffern 0,1, 2, 3, 4, 5 aufgeführten Unterlagen sowie eine Immatrikulationsbescheinigung sind erforderlich.


d) Wohnsitznahme (Aufenthaltserlaubnis)

Genehmigung des Saudi Arabischen Außenministeriums ist beizufügen. Die Ziffern a) 0,2, 3 und 5 müssen angewandt werden. Eine Fotokopie der Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde des Kindes ist erforderlich. Gebühren der Botschaft (siehe unten). Ein Gesundheitszeugnis inkl. HIV-Test, vom Gesundheitsamt abgestempelt ist beizufügen.


e) Arbeitsvisum

Ein Schreiben des Saudi Arabischen Arbeitgebers mit der Genehmigung des Saudi Arabischen Außenministeriums ist beizufügen. Die Ziffern a) 0, 2, 3 und 5 müssen angewandt werden. Ein Gesundheitszeugnis inkl. HIV-Test, vom Gesundheitsamt abgestempelt, sowie eine Fotokopie des Qualifikationszeugnisses und des Arbeitsvertrages sind beizufügen. Studienabschlüsse (z. B. Ingenieur), müssen vom Bundesverwaltungsamt in Köln, Berufsabschlüsse von Ihrer zuständigen IHK beglaubigt sein. ebühren der Botschaft (siehe unten).


f) vorübergehendes Arbeitsvisum

1. Die Ziffern a) 0, 2, 3 und 5 müssen angewandt werden. Es fallen doppelte Gebühren für die Bareinzahlung an.

2.

Genehmigungsnummer vom saudischen Außenministerium

3. Arbeitsvertrag, abgestempelt von der saudischen IHK und dem saudischen Außenministerium

4. ein Arbeitszeugnis oder eine Bescheinigung des bisherigen Arbeitgebers mit der Bestätigung über eine Mindestbetriebszugehörigkeit von 2 Jahren

5. Von der BVA (Bundesverwaltungsamt in Köln) vorbeglaubigte
Diplomurkunde, Diplomzeugnis, Facharbeiterbrief oder –zeugnis,
Gesellenbrief oder –zeugnis..

6. Flugticket mit Hin- und Rückflug


g) Transitvisum (Durchreise, nur mit dem Flugzeug)

Die in a) 0, 2, 3, und 5 aufgeführten Unterlagen sind erforderlich. Weiterhin ist das Original-Flugticket mit fester Reservierung des Weiterfluges und dem Visum des Bestimmungslandes beizufügen. Gültigkeit 3 Tage. Gebühren Enjaz-Service.


Gebühren der Botschaft
Visum Gebühren der Botschaft
Einmalige Einreise
auf Anfrage
Mehrmalige Einreise
auf Anfrage
Arbeitsauf-/ Wohnsitznahme
auf Anfrage
vorübergehendes Arbeitsvisum
auf Anfrage



Antragsformular


Auftrag


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