Kuwait

a) Visum für Touristen

1.

Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Im Reisepass muss noch mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ sein.

Die Einreise mit einem gültigen deutschen Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Lichtbild) ist möglich. Im Kinderausweis muss noch mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ sein. Aufgrund praktischer Erfahrung wird jedoch die Einreise mit einem Reisepass empfohlen.

2. 2 farbige Passbilder des Antragstellers Die Passbilder müssen übereinstimmen und dürfen nicht älter als 6 Monate und nicht größer als 3 x 4 cm sein.

3. „No Objection Certificate“ (NOC) vom kuwaitischen Innenministerium Dieses Dokument kann nur durch einen kuwaitischen Staatsbürger (Verwandter, Geschäftspartner, Hotel) beantragt werden

4. Visumgebühr - Die Visumgebühr setzt sich aus den Gebühren der Botschaft (siehe unten) und unseren Gebühren (Preise) zusammen.

Diese sind vorab an folgende Bankverbindung zu überweisen:

Botschaften-Service
Deutsche Bank
BLZ: 100 700 24
Konto: 065 76 35

Bitte geben Sie als Verwendungszweck den Namen des Reisenden an. Bitte legen Sie Ihren Antragsunterlagen eine Kopie des ORIGINAL-BELEGes bei.

Legen Sie Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, der an Sie per Einschreiben adressiert ist. Nicht ausreichend frankierte Rückumschläge frankieren wir nach und berechnen Ihnen pauschal 6,00 EUR. Bitte beachten Sie, höchstens 2 Pässe werden je Umschlag versand.


b) Visum für Geschäftsreisende

1.
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers– in englischer Sprache – mit Angaben über den Grund und die Dauer der Reise, Adresse des Geschäftspartners sowie mit der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.

2.
Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Kuwait Wenn ein Einladungsschreiben (per Fax) des Geschäftspartners in Kuwait vorliegt, entfällt das N.O.C. (vgl. unter a) 3.). Die Ziffer a) 4 muss angewandt werden.

Gebühren der Botschaft
Visum Gebühren der Botschaft
Einmalige Einreise
40,00 EURO
Mehrmalige Einreise (6 Monate)
50,00 EURO
Mehrmalige Einreise (1 Jahr)
70,00 EURO



Antragsformular


Auftrag


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