Handesregister-Service/ Legalisation-Service
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Legalisation/ Dokumente | |||||||||||
Wir bieten an bei den deutschen Amtsgerichten geblaubigte Handelsregisterauszüge einzuholen und diese mit den erfordelichen Vorbeglaubigungen versehen zu lassen, bevor wie diesen bei der jeweiligen Botschaft zur Endbeglaubigung einreichen oder Sie diese für Ihre Zwecke verwenden können. |
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Bestimmungen: | |||||||||||
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Legalisierungsverfahren- und Gebühren: |
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Ist die Erstellung des Auszuges durch das zuständige Amtsgericht erfolgt, werden die Urkunden, soweit gewünscht in weiteren Schritten weiter beglaubigt. Ist die Begalubigung für das Ausland bestimmt, geben Sie bitte das entsprechende Land in unserem Auftrag oder Ihrer Email an. |
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Für ein unverbindliches Angebot, mit Angaben zu den erforderlichen Dokumenten, den erforderlichen Vorbeglaubigungen und den voraussichtlichen Kosten, senden Sie uns eine Anfrage per Email an info@botschaften-service.de mit folgenden Angaben:
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