Bosnien Herzegowina
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Apostillen-Service/ Dokumente | |||||||||
Bosnien Herzegowina ist Unterzeichner des Haager Übereinkommens. Mit Ausstellung der Apostille ist eine Beglaubigung durch das Konsulat Bosnien Herzegowina nicht mehr erforderlich. Das Dokument kann mit Apostille für Bosnien Herzegowina verwendet werden. |
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1.
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Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom örtlichen Notar vorbeglaubigt werden. |
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2.
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Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vorbeglaubigt werden. |
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3.
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Patentanmeldungen/ Heimatbescheinigungen sollen vom Patentamt ausgestellt und vorbeglaubigt werden. |
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4.
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Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse, Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt ausgestellt werden. |
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5.
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Übersetzungen sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt und beglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben (Übersetzung und Beglaubigung) für Sie. |
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6.
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Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse von der Schule/ Universität ausgestellt werden. |
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7.
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Ist die Erstellung der Originale erfolgt, werden die Urkunden im zweiten Schritt mit einer Apostille versehen. Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Apostille für Bosnien Herzegowina eingereicht werden:
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8.
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Die Kosten setzen sich aus den Auslagen für das Amt (siehe unten) und unserern Servicegebühren (Preise) zusammen. |
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Gebühren | |||||||||
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