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Legalisation-Service/ Dokumente |
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1. |
Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
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2.
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Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgabe für Sie (Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).
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3.
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Dokumente, wie Handelsregisterauszüge, beglaubigt ausgestellt vom Amtsgericht sollen vom zuständigen Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Handelsregisterauszug beim Amtsgericht, Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).
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4.
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Heimatbescheinigungen des Patentamtes sollen vom Patentamt und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Bundesverwaltungsamt) .
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5.
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Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse oder Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, der Landesbehörde und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde und Bundesverwaltungsamt).
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6.
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Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).
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7.
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Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde und Bundesverwaltungsamt).
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Folgendes ist zu Beachten:
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INFO/ ausgefülltes Begleitschreiben, Link: http://www.botschaften-service.de/data/antragchnleg.pdf |
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Punkt 2 - auszufüllen von einem Vertreter der Firma, der im Handelsregisterauszug aufgeführt ist |
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Punkt 1 - auszufüllen von Inhaber des Dokumentes. |
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Punkt 3 - Angabe, welche Dokumente sollen beglaubigt werden. |
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Punkt 4 - Angabe, aus welchem Grund soll beglaubigt werden. |
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Punkt 5 - Angabe, wie viele Dokumente sollen beglaubigt werden. Copy = Anzahl der BVA-Stempel. |
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Punkt 6 - Angabe, wie schnell soll bearbeitet werden. |
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Punkt 8 - Firmenvertreter von Punkt 2 muss bei "Signature of applicant" 2 x unterschreiben |
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Punkt 8 - Inhaber des Dokumentes von Punkt 1 muss bei "Signature of applicant" 2 x unterschreiben. |
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Es ist darauf zu achten, dass das Formular Antrag auf Legalisierung gut lesbar ausgefüllt wird und dieses beim Ausdruck auf 2 Seiten Platz findet. |
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Bei Dokumenten von minderjährigen Kindern unter 16 Jahren, müssen beide Elternteile unterschreiben und von beiden Elternteilen als auch vom Kind falls vorhanden eine Pass-/ ID-Kopie vorgelegt werden. |
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Bei Dokumenten, wo ein Part (Ehepartner o.ä.) einen chinesischen Pass hat, muss von diesem der Antrag auf Legalisierung ausgefüllt werden mit den entsprechenden Nachweisen. |
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Ist die Erstellung der Originale und ggf. der Vorbeglaubigungen erfolgt, senden Sie uns die Dokumente für die Einholung der Beglaubigungen zu.
Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Legalisierung für China eingereicht werden:
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ausgefüllter und unterschriebener Auftrag, Link |
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Originaldokument/e |
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ausgefülltes Begleitschreiben, Link
Punkt 1 wird für Privatdokumente ausgefüllt
Punkt 2 wird für Geschäftsdokumente vom Inhaber der Dokumente (Firmenvertreter) ausgefüllt
Punkt 3 Copys = Anzahl der BVA-Stempel
Punkt 7 wird von Botschaften-Service ausgefüllt
Punkt 8 Unterschrift Antragsteller (Applicant) hinter dem ersten und dem dritten Stern nicht vergessen
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Kopie Reisepass vom Ausfüller des Begleitschreibens (Applicant/ Firmenvertreter) |
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Vollmacht des Auftraggebers gerichtet an die Botschaft China, Link |
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Kopie des Handelsregisterauszuges bei Geschäftspapieren (Inhaber Dokumente) |
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ggf. ein per Einschreiben/ Einwurf frankierter Rückumschlag |
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Alle Unterlagen senden Sie dann bitte an:
Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Strasse 15
101787Berlin
Wir werden Sie nach dem Eintreffen der Unterlagen und bei Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen informieren.
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Für ein unverbindliches Angebot, mit Angaben zu den erforderlichen Dokumenten, den erforderlichen Vorbeglaubigungen und den voraussichtlichen Kosten, senden Sie uns eine Anfrage per Email an info@botschaften-service.de mit folgenden Angaben:
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Für welches Land soll beglaubigt werden? |
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Art der Dokument (z.B. Vertrag, Vollmacht, Handelsrechnung (Wert der Handelsrechung), Free Sales Certificate, etc.) |
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Anzahl der jeweiligen Dokumente |
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ggf. Wer hat das Dokument erstellt und welche Vorbeglaubigungen hat es bereits? |
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ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten für Rückfragen |
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Preisliste für die Legalisation bei der Chinesischen Botschaft
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Bearbeitungszeit
Urkundenart
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Normale Bearbeitung
(4 Arbeitstage) |
Schnelle Bearbeitung
(2 Arbeitstage)
+25 EUR |
Express Bearbeitung
(1 Arbeitstag)
+35 EUR |
Urkunden für zivile Angelegenheiten der chinesischen Staatsbürger |
6 EURO
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31 EURO
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41 EURO
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Urkunden für Geschäftsangelegenheiten der chinesischen Staatsbürger |
13 EURO
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38 EURO
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48 EURO
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Urkunden für zivile Angelegenheiten der nicht- chinesischen Staatsbürger |
15 EURO
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40 EURO
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50 EURO
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Urkunden für Geschäftsangelegenheiten der nicht-chinesischen Staatsbürger |
35 EURO
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60 EURO
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70 EURO
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Begleitschreiben
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Auftrag
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Acrobat Reader
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