Fidschi
|
|||||||||
Apostillen-Service/ Dokumente | |||||||||
Fidschi ist Unterzeichner des Haager Übereinkommens. Mit Ausstellung der Apostille ist eine Beglaubigung durch das Konsulat Fidschi nicht mehr erforderlich. Das Dokument kann mit Apostille für Fidschi verwendet werden. |
|||||||||
1.
|
Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom örtlichen Notar vorbeglaubigt werden. |
||||||||
2.
|
Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vorbeglaubigt werden. |
||||||||
3.
|
Patentanmeldungen/ Heimatbescheinigungen sollen vom Patentamt ausgestellt und vorbeglaubigt werden. |
||||||||
4.
|
Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse, Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt ausgestellt werden. |
||||||||
5.
|
Übersetzungen sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt und beglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben (Übersetzung und Beglaubigung) für Sie. |
||||||||
6.
|
Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse von der Schule/ Universität ausgestellt werden. |
||||||||
7.
|
Ist die Erstellung der Originale erfolgt, werden die Urkunden im zweiten Schritt mit einer Apostille versehen. Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Apostille für Fidschi eingereicht werden:
|
||||||||
8.
|
Die Kosten setzen sich aus den Auslagen für das Amt (siehe unten) und unserern Servicegebühren (Preise) zusammen. |
||||||||
Gebühren | |||||||||
|
|||||||||
|