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 Frankreich 
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| Apostillen-Service/ Dokumente | |||||||||
| Frankreich ist Unterzeichner des Haager Übereinkommens. Mit Ausstellung der Apostille ist eine Beglaubigung durch das Konsulat Frankreich nicht mehr erforderlich. Das Dokument kann mit Apostille für Frankreich verwendet werden. | |||||||||
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       1. | Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom örtlichen Notar vorbeglaubigt werden. | ||||||||
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       2. | Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vorbeglaubigt werden. | ||||||||
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       3. | Patentanmeldungen/ Heimatbescheinigungen sollen vom Patentamt ausgestellt und vorbeglaubigt werden. | ||||||||
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       4. | Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse, Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt ausgestellt werden. | ||||||||
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       5. | Übersetzungen sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt und beglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben (Übersetzung und Beglaubigung) für Sie. | ||||||||
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       6. | Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse von der Schule/ Universität ausgestellt werden. | ||||||||
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       7. | Ist die Erstellung der Originale erfolgt, werden die Urkunden im zweiten Schritt mit einer Apostille versehen. Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Apostille für Frankreich eingereicht werden: 
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       8. | Die Kosten setzen sich aus den Auslagen für das Amt (siehe unten) und unserern Servicegebühren (Preise) zusammen. | ||||||||
| Gebühren | |||||||||
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