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Legalisation-Service/ Dokumente |
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1.
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Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
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2.
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Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht und vom BfAA vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht und BfAA).
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3.
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Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde und vom BfAA vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde und BfAA).
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Folgendes ist zu Beachten:
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Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eckstempel zu versehen. |
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Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen können nur gemeinsam legalisiert werden. Profomainvoice und Zollrechnungen werden nicht legalisiert. |
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Ist im Ursprungszeugnis ein Drittland aufgeführt, ist darüber eine Kopie des Ursprungszeugnisses aus dem Herstellerland beizulegen. |
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Die Invoice Nr. ist auf dem Ursprungszeugnis zu notieren. |
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Im Feld 3 des Ursprungszeugnisses sind die Herstellerländer genauestens angegeben. z.B. nur EU reicht nicht aus. |
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Es werden keine elektronischen Beglaubigungen der IHK anerkannt. |
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Beträgt der Wert der Rechung mehr als 3 Mio Euro, wird die Kopie des Handelsvertrages verlangt. |
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Ist die Erstellung der Originale und ggf. der Vorbeglaubigungen erfolgt, senden Sie uns die Dokumente für die Einholung der Beglaubigungen zu.
Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Legalisierung für Irak eingereicht werden:
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ausgefüllter und unterschriebener Auftrag, Link |
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Originaldokument/e |
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1 normale Kopie (schwarz/weiß) jedes Originals für das Konsulat |
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ggf. ein per Einschreiben/ Einwurf frankierter Rückumschlag |
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lgende Papiere sind im Original beizulegen: |
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Für Exporte von Nahrungsmittel ist ein amtlich ausgestelltes Gesundheitszeugnis (legalisiert von der Konsularabteilung Irak) mit einzureichen. |
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Für Medikamente ist ein Analysezertifikat notwendig (legalisiert von der Konsularabteilung Irak) |
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lgende Papiere sind in Kopie beizulegen: |
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Ladeschein (Konnossement) |
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Warentestzertifikat (ausschließlich akzeptiert von HQTS China und Intertek Int. Limited UK) |
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Importlizenz der irakischen Firma (Wenn der Empfänger vom privaten Sektor ist) |
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Alle Unterlagen senden Sie dann bitte an:
Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Strasse 15
10178 Berlin
Wir werden Sie nach dem Eintreffen der Unterlagen und bei Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen informieren.
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Für ein unverbindliches Angebot, mit Angaben zu den erforderlichen Dokumenten, den erforderlichen Vorbeglaubigungen und den voraussichtlichen Kosten, senden Sie uns eine Anfrage per Email an info@botschaften-service.de mit folgenden Angaben:
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Für welches Land soll beglaubigt werden? |
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Art der Dokument (z.B. Vertrag, Vollmacht, Handelsrechnung (Wert der Handelsrechung), Free Sales Certificate, etc.) |
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Anzahl der jeweiligen Dokumente |
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ggf. Wer hat das Dokument erstellt und welche Vorbeglaubigungen hat es bereits? |
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ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten für Rückfragen |
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Auftrag
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Acrobat Reader
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