Jordanien


Legalisation-Service/ Dokumente

1.
Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.


2.
Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht und vom BfAA vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht und BfAA).


3.
Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde und vom BfAA vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde und BfAA).



Folgendes ist zu Beachten:

- Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und ähnliche Dokumente müssen vorab durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt werden. Die elektronische Beglaubigung wird von der Botschaft nicht anerkannt. Diese müssen immer gemeinsam eingereicht werden. Die Legalisierung von nur einem dieser Dokumente ist ausgeschlossen. Handelsrechnungen dürfen keine Erklärungen, Bilanzen oder Zusicherungen beinhalten. Diese müssen separat vorgelegt werden, worauf Gebühren erhoben werden.
- Rechnungen und Ursprungszeugnissen von Lebensmitteln muss immer ein Gesundheitszeugnis beigefügt werden, welches von den hierfür zuständigen Behörden ausgestellt wird. Folgende Zeugnisse werden nur dann legalisiert, wenn sie vom Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werden: Gesundheitszeugnisse, Zeugnisse über Radioaktivitätsfreiheit, Zeugnisse über Strahlungsfreiheit, BSE-Zertifikate, Dioxin-Zertifikate, Veterinärzertifikate, Laborzeugnisse, Zeugnisse von Lebensmittelprodukten und Herstellererklärungen für Medikamente.
- Vollmachten für Firmen oder Rechtsanwälte in Jordanien müssen die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten. Des Weiteren muss erkenntlich sein, dass die Vollmacht etc. ausschließlich für die Verwendung in Jordanien erteilt wird.
- Alle zivilrechtliche Dokumente, Vollmachten und Bildungszertifikate müssen vom BfAA beglaubigt werden.
- Universitätszeugnisse müssen im Original vom zuständigen Bildungsministerium und danach vom BfAA beglaubigt werden.
- Schulzeugnisse müssen im Original vom zuständigen Schulamt und danach vom BfAA beglaubigt werden, bevor eine Beglaubigung durch die Botschaft erfolgen kann.
- Vollmachten müssen von einem Notar beglaubigt, von einem beeidigten Übersetzer übersetzt und vom zuständigen Landgericht und danach vom BfAA beglaubigt werden, bevor eine Beglaubigung durch die Botschaft erfolgen kann. Sie können die Vollmacht auch gleich auf Arabisch verfassen.
- Vollmachten (power of attorney, letter of authorization) für Firmen oder Rechtsanwälte in Jordanien müssen die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten. Sie müssen vorab von einem Notar beglaubigt, von einem beeidigten Übersetzer ins Englische oder Arabische übersetzt und vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden. Des weiteren muss erkenntlich sein, dass die Vollmacht etc. ausschließlich für die Verwendung in Jordanien erteilt wird.
- f der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: "We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin." (bitte beachten Sie: "merchandise" für Ware, "foodstuff" für Lebensmittel), beglaubigt von der IHK.
- Wird das Zertifikat von einer Behörde ausgestellt, muss von dieser die weitere Ausfertigung erstellt werden, welche dann von der Landesbehörde beglaubigt wird. Wird das Zertifikat von einer Firma ausgestellt, muss hier die Unterschrift vom Notar und Landgericht beglaubigt werden.
Ist die Erstellung der Originale und ggf. der Vorbeglaubigungen erfolgt, senden Sie uns die Dokumente für die Einholung der Beglaubigungen zu.


Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Legalisierung für Jordanien eingereicht werden:

- ausgefüllter und unterschriebener Auftrag, Link
- Originaldokument/e
- ggf. ein per Einschreiben/ Einwurf frankierter Rückumschlag
- Universitätszeugnisse müssen im Original vom zuständigen Bildungsministerium und danach vom BfAA beglaubigt werden. Ferner muss eine komplette Kopie des beglaubigten Zeugnisses eingereicht werden sowie Kopien des Reisepasses, des Ausweises mit der Adresse sowie der Adresse der Universität. (Es ist nicht notwendig eine Übersetzung vorzulegen).
- Alle Unterlagen senden Sie dann bitte an:

Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Strasse 15
10178 Berlin


Wir werden Sie nach dem Eintreffen der Unterlagen und bei Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen informieren.


Für ein unverbindliches Angebot, mit Angaben zu den erforderlichen Dokumenten, den erforderlichen Vorbeglaubigungen und den voraussichtlichen Kosten, senden Sie uns eine Anfrage per Email an info@botschaften-service.de mit folgenden Angaben:

- Für welches Land soll beglaubigt werden?
- Art der Dokument (z.B. Vertrag, Vollmacht, Handelsrechnung (Wert der Handelsrechung), Free Sales Certificate, etc.)
- Anzahl der jeweiligen Dokumente
- ggf. Wer hat das Dokument erstellt und welche Vorbeglaubigungen hat es bereits?
- ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten für Rückfragen




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