Liechtenstein
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Apostillen-Service/ Dokumente | |||||||||
Liechtenstein ist Unterzeichner des Haager Übereinkommens. Mit Ausstellung der Apostille ist eine Beglaubigung durch das Konsulat Liechtenstein nicht mehr erforderlich. Das Dokument kann mit Apostille für Liechtenstein verwendet werden. |
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1.
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Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom örtlichen Notar vorbeglaubigt werden. |
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2.
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Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vorbeglaubigt werden. |
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3.
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Patentanmeldungen/ Heimatbescheinigungen sollen vom Patentamt ausgestellt und vorbeglaubigt werden. |
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4.
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Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse, Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt ausgestellt werden. |
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5.
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Übersetzungen sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt und beglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben (Übersetzung und Beglaubigung) für Sie. |
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6.
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Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse von der Schule/ Universität ausgestellt werden. |
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7.
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Ist die Erstellung der Originale erfolgt, werden die Urkunden im zweiten Schritt mit einer Apostille versehen. Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Apostille für Liechtenstein eingereicht werden:
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8.
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Die Kosten setzen sich aus den Auslagen für das Amt (siehe unten) und unserern Servicegebühren (Preise) zusammen. |
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Gebühren | |||||||||
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