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Legalisation-Service/ Dokumente |
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1.
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Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
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2.
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Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgabe für Sie (Beglaubigung Landgericht).
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3.
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Dokumente, wie Handelsregisterauszüge, beglaubigt ausgestellt vom Amtsgericht sollen vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Handelsregisterauszug beim Amtsgericht, Beglaubigung Landgericht).
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4.
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Heimatbescheinigungen des Patentamtes sollen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.
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5.
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Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse oder Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).
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6.
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Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht).
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7.
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Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).
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Folgendes ist zu Beachten:
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Für die Ausfuhr nach Libyen sind in der Regel legalisierte Ursprungszeugnisse sowie Handelsrechnungen erforderlich. |
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Auf den Ursprungszeugnissen ist immer die Rechnungsnummer zu vermerken. Auf den Rechnungen ist immer die Ursprungszeugnisnummer zu vermerken. |
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Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eckstempel zu versehen. |
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Auf der Rückseite des UZ ist vom Ausführer die nachstehend genannte Erklärung abzugeben und zu unterzeichnen. „We hereby declare that the goods are of pure national origin of the exporting country (Abweichend ist das Ursprungsland einzutragen) and that the goods are manufactured by …“ Diese Erklärung muss anschließend durch die IHK beglaubigt werden. |
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Es werden immer nur die gleiche Anzahl an Originalen legalisiert. Z. B. 1 UZ + 1 Rechnung, 2 UZ + 2 Rechnungen u.s.w. |
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Die elektronische Beglaubigung der IHK wird akzeptiert, jedoch ist auf Rechnungen der Firmenstempel und die Unterschrift im Original einzutragen. |
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Original der Rechnung (bei Fremdwährungen muss eine aktuelle Umrechnung beigefügt werden) |
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Soll eine Rechnung mehrfach legalisiert werden, muss sie sich vom Original unterscheiden, z.B Kopie-Stempel o.ä. |
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Bei Exporten von Nahrungsmitteln, Nahrungsergänzungsmittel und Medikamenten muss ein Gesundheitszeugnis, Analyserzertifikat bzw. CPP mit legalisiert werden. |
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Eine Übersetzung in die arabische Sprache ist nicht mehr notwendig. |
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Dokumente dürfen keinerlei Streichungen oder Korrekturen enthalten. |
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Wird das Zertifikat von einer Behörde ausgestellt, muss von dieser die weitere Ausfertigung erstellt werden, welche dann von der Landesbehörde beglaubigt wird. Wird das Zertifikat von einer Firma ausgestellt, muss hier die Unterschrift vom Notar und Landgericht beglaubigt werden. |
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Das Zielland ist nicht Mitglied des Haager Apostillen-Abkommens. Die Apostille ist die falsche Vorbeglaubigung. Sie müssen bei den Vorbeglaubigungen immer das Zielland angeben, wofür beglaubigt werden soll. |
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Ist die Erstellung der Originale und ggf. der Vorbeglaubigungen erfolgt, senden Sie uns die Dokumente für die Einholung der Beglaubigungen zu.
Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Legalisierung für Libyen eingereicht werden:
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ausgefüllter und unterschriebener Auftrag, Link |
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Originaldokument/e |
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ggf. ein per Einschreiben/ Einwurf frankierter Rückumschlag |
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Zum Verbleib bei der Botschaft werden 1 gelbe Durchschrift des Ursprungszeugnisses und eine Kopie der Rechnung mit original IHK-Stempel benötigt. Für die Kopien werden keine Gebühren erhoben. Zudem wird je Original eine normale schwarz/weiß-Kopie verlangt. |
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Vollmacht der Firma, in 3-facher Ausfertigung, unterschrieben und gestempelt, für Botschaften-Service, gerichtet an die Botschaft Libyen, Link: http://www.botschaften-service.de/data/Muster-Voll-LEG-LAR.pdf |
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An den Rechnungen ist immer eine Notiz zu befestigen, um was für eine Warenart es sich handelt. |
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Für alle Dokumente außer dem Ursprungszeugnis und der Handelsrechnung ist eine notariell beglaubigte Abschrift (Kopie) zum Verbleib bei der Botschaft erforderlich. Gern übernehmen wir die Erstellung der notariell beglaubigten Kopie für 53,00€ zzgl. 19% MwSt. für Sie. |
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Alle Unterlagen senden Sie dann bitte an:
Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Strasse 15
10178 Berlin
Wir werden Sie nach dem Eintreffen der Unterlagen und bei Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen informieren.
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Für ein unverbindliches Angebot, mit Angaben zu den erforderlichen Dokumenten, den erforderlichen Vorbeglaubigungen und den voraussichtlichen Kosten, senden Sie uns eine Anfrage per Email an info@botschaften-service.de mit folgenden Angaben:
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Für welches Land soll beglaubigt werden? |
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Art der Dokument (z.B. Vertrag, Vollmacht, Handelsrechnung (Wert der Handelsrechung), Free Sales Certificate, etc.) |
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Anzahl der jeweiligen Dokumente |
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ggf. Wer hat das Dokument erstellt und welche Vorbeglaubigungen hat es bereits? |
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ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten für Rückfragen |
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Auftrag
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