Katar


Legalisation-Service/ Dokumente

1.
Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.


2.
Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht und vom BfAA vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht und BfAA).


3.
Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde und vom BfAA vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde und BfAA).



Folgendes ist zu Beachten:

- Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sind nur gemeinsam legalisierbar.
- Ursprungszeugnisse dürfen keinerlei Anhang haben
- Es werden nur gleiche Anzahl von Rechnungen und UZ legalisiert. Z. B. Zwei legalisierte benötigte Rechnungen bedarf der Legalisierung von einem UZ und einer Durchschrift dessen.
- Gesundheitszertifikate und Herstellererklärungen und Verschiffungsdokumente benötigen zur Bearbeitung Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen.
- Jedes Dokument ist separat durch die entsprechende Behörde zu beglaubigen. Sammeldokumente werden NICHT legalisiert.
- Packlisten, verbunden mit Ursprungszeugnissen werden separat gebührenpflichtig durch die AHK und das Konsulat beglaubigt.
- Zeugnisse können jetzt nur noch beglaubigt werden, wenn 3 Dokumente vorhanden sind, Notenspiegel, Diplom-Urkunde, Zeugnis. Falls nicht vorhanden, ist eine Bescheinigung der Uni diesbezüglich vorzulegen.
- Mehrseitige Dokumente müssen vom Austeller oder der ausstellenden Behörde durch einen Eckstempel verbunden werden.
- Im Feld Nr. 3 des UZ ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genaustes anzugeben (z. B. Europäische Union ist nicht ausreichend). Stammt die Ware nur aus einem ausländischen Land, sind auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses Name und Anschrift des Herstellers anzugeben.
- Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: "We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin." (bitte beachten Sie: "merchandise" für Ware, "foodstuff" für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein mit Angabe der Namen und Anschriften der Hersteller in den verschiedenen Ländern. Diese Klausel ist anschließend von der IHK vor zu beglaubigen.
- Wird das Zertifikat von einer Behörde ausgestellt, muss von dieser die weitere Ausfertigung erstellt werden, welche dann von der Landesbehörde beglaubigt wird. Wird das Zertifikat von einer Firma ausgestellt, muss hier die Unterschrift vom Notar und Landgericht beglaubigt werden.
- Katar verlangt die Angabe eines Kontaktes der Firma der Dokumente mit Namen und Telefonnummer.
- Verträge, Vollmachten, Assignments sowie alle Arten von Zertifikaten müssen vom BfAA endbeglaubigt sein. Für Ursprungszeugnisse und Rechnungen ist die Beglaubigung der IHK ausreichend.
Ist die Erstellung der Originale und ggf. der Vorbeglaubigungen erfolgt, senden Sie uns die Dokumente für die Einholung der Beglaubigungen zu.


Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Legalisierung für Katar eingereicht werden:

- ausgefüllter und unterschriebener Auftrag, Link
- Originaldokument/e
- 2 normale Kopie (schwarz/weiß) jedes Originals für das Konsulat
- ggf. ein per Einschreiben/ Einwurf frankierter Rückumschlag
- Für Exporte von Fleisch wird eine amtliche Bescheinigung verlangt, die besagt, dass kein Pferdefleisch enthalten ist.
- Bei Zeugnissen Bescheinigung der Ausbildungsstätte, in welcher die Studienzeit bestätigt wird. Die Bescheinigung muss in allen Schritten beglaubigt werden.
- Anschreiben des Inhabers der Dokumente mit einem Ansprechpartner, Telefon und Email für Rückfragen des Konsulates.
- Alle Unterlagen senden Sie dann bitte an:

Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Strasse 15
10178 Berlin


Wir werden Sie nach dem Eintreffen der Unterlagen und bei Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen informieren.


Für ein unverbindliches Angebot, mit Angaben zu den erforderlichen Dokumenten, den erforderlichen Vorbeglaubigungen und den voraussichtlichen Kosten, senden Sie uns eine Anfrage per Email an info@botschaften-service.de mit folgenden Angaben:

- Für welches Land soll beglaubigt werden?
- Art der Dokument (z.B. Vertrag, Vollmacht, Handelsrechnung (Wert der Handelsrechung), Free Sales Certificate, etc.)
- Anzahl der jeweiligen Dokumente
- ggf. Wer hat das Dokument erstellt und welche Vorbeglaubigungen hat es bereits?
- ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten für Rückfragen




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