Saudi-Arabien


Legalisation-Service/ Handelsdokumente

1.
Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.


2.
Appended Declaration to Certificate of Origin (ADCO), bitte darauf achten, dass die Summe 100% ergeben muss. Vorbeglaubigt wir das ADCO nur vom Notar.


3.
Folgendes ist zu Beachten:

- A) Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse (UZ), SASO-Zertifikate, Verpackungslisten und Versicherungspolicen sind von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vor zu beglaubigen. Bitte beachten Sie, dass Handelsrechnungen nur in Verbindung mit einem Ursprungszeugnis beglaubigt werden können. -> Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse werden nur zusammen beglaubigt.
- 1. Im Feld Nr. 2 des UZ ist der Empfänger in Saudi Arabien aufzuführen. Für den Fall, dass die Ware nicht direkt nach Saudi Arabien gesendet wird, ist im Feld Nr. 5 die Adresse in Saudi-Arabien anzugeben.
- 2. Im Feld Nr. 3 des UZ ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genaustes anzugeben (z. B. Europäische Union ist nicht ausreichend). Stammt die Ware nur aus einem ausländischen Land, sind auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses Name und Anschrift des Herstellers anzugeben. 3. Im Feld Nr. 4 sind Angaben über die Beförderung zu vermerken (Luft-, Seefracht oder Landbeförderung).
- 4. Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: "We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin." (bitte beachten Sie: "merchandise" für Ware, "foodstuff" für Lebensmittel).
- Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein mit Angabe der Namen und Anschriften der Hersteller in den verschiedenen Ländern. Diese Klausel ist anschließend von der IHK vor zu beglaubigen.
- B) 1. Appended Declaration to Certificate of Origin Ist nur dann erforderlich, wenn im Ursprungszeugnis zwei bzw. mehrere Ursprungsländer angegeben sind (Formulare bitte bei uns anfordern). 2. Appended Declaration to Insurance Company Ist nur dann erforderlich, wenn eine Versicherungspolice vom Konsulat zu legalisieren ist (s. o.). 3. Appended Declaration to Bill of Lading or Airway-Bill Ist nur dann erforderlich, wenn ein Bill of Lading vom Konsulat zu legalisieren ist.
- Die in Gruppe B) aufgeführten Deklarationen sind von einem Deutschen Notar vor zu beglaubigen.
- C) Vorschriften für Lebensmittelsendungen: 1. Für Nahrungsmittel, lebende Tiere und tierische Produkte wird ein Gesundheitszeugnis / eine Genusstauglichkeits-Bescheinigung benötigt. 2. Zu jeder Fleisch- und Geflügelsendung muss ein HALAL-Zertifikat von einem durch das Konsulat anerkannten, islamischen Zentrum in Deutschland ausgestellt sein.
- 3. Bei Lebensmittelsendungen mit ausländischer Herkunft sind Gesundheitszeugnisse bzw. Halal-Zertifikate des entsprechenden Ursprungslandes beizufügen. Beachten Sie, dass diese vom Konsulat Saudi Arabien Vorort zu beglaubigen und den zur Legalisierung eingereichten Dokumenten zur Überprüfung beizufügen sind.
- D) Weitere Vorschriften für medizinische Produkte und Geräte:
- Gemäß Satzung für die Überwachung der medizinischen Produkte und Geräte haben alle in Saudi-Arabien ansässigen Produzenten, ihre gesetzlichen Vertreter, Importeure sowie Lieferanten, die beabsichtigen ein medizinisches Geräte bzw. Produkt auf den saudi-arabischen Markt zu bringen, Folgendes zu beachten:
- 1. Der im Ausland ansässige Hersteller des medizinischen Geräten bzw. Produktes hat einen gesetzlichen Vertreter zu ernennen, der Ihn im Königreich Saudi-Arabien vertritt.
- 2. Ferner haben die in Saudi-Arabien ansässigen Produzenten, Vertreter und Importeure von medizinischen Geräten und Produkten Folgendes zu befolgen: a) Eintragung ihrer Unternehmen in das Nationalregister für medizinische Produkte und Gerate bei der "Saudi Food and Drugs Authority". b) Eintragung ihrer medizinischen Produkte und Gerate in das Nationalregister bei der "Saudi Food and Drugs Authority".
- 3. Alle Importeure, Lieferanten und in Saudi-Arabien ansässigen Produzenten sowie deren gesetzlichen Vertreter müssen im Besitz einer Genehmigung für ihre Unternehmen bei der "Saudi Food and Drugs Authority" sein.
- 4. Es ist nicht gestattet, medizinische Produkte bzw. Gerate ohne Registrierung bei der "Saudi Food and Drugs Authority" in das Königreich Saudi-Arabien einzuführen oder dort auf den Markt zu bringen. Eine schriftliche Vermarktungsgenehmigung gemäß den Bestimmungen der saudischen Aufsichtsbehörde hat zusätzlich vorzuliegen.
- 5. Das medizinische Produkt bzw. Geräte muss mindestens den Anforderungen von mindestens einem der Staaten des "International Medical Devices Regulator Forum" entsprechen. Darüber hinaus müssen die spezifischen Bedingungen der Vermarktungsgenehmigung für das Königreich Saudi-Arabien erfüllt werden.
- 6. Es wird schließlich darauf hingewiesen, dass alle medizinischen Produkte und Gerate vor ihrer Vermarktung auf dem saudischen Markt eine vorherige Genehmigung von der "Saudi Food and Drugs Authority" erhalten müssen (Website, Anzeige Nr. MDS - AN021 05/14). Link: www.sfda.gov.sa/en/medicaldevices/regulations/pages/default.aspx
- 7. Bei der Einfuhr von Honigbienen, muss in dem Gesundheitszeugnis ausgestellt vom Veterinäramt folgender Text eingetragen werden: "Certificate was issued according to Beekeeping Act in Saudi Arabia or according to EU-Legalisation an packages are under the responsibility of exporter".


4.
Ist die Erstellung der Originale und ggf. der Vorbeglaubigungen erfolgt, senden Sie uns die Dokumente für die Einholung der Beglaubigungen zu.


Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Legalisierung für Saudi-Arabien eingereicht werden:

- ausgefüllter und unterschriebener Auftrag, Link
- Originaldokument/e
- ggf. ein per Einschreiben/ Einwurf frankierter Rückumschlag
- detailliertes Begleitschreiben (Firmendokumente auf Firmenkopfbogen, Link Muster: http://www.botschaften-service.de/data/musterlegksa.pdf - oder - Privatdokumente auf privatem Kopfbogen), mit der Bitte um Beglaubigung der Dokumente, gerichtet an die Botschaft des Königreiches Saudi Arabien, Tiergartenstr. 33-34, 10785 Berlin. Als Absender der Dokumente muss eine deutsche Anschrift gewählt werden, als Empfänger der Dokumente muss eine saudische Anschrift aufgeführt werden.
- Alle Unterlagen senden Sie dann bitte an:

Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Strasse 15
10178 Berlin


Wir werden Sie nach dem Eintreffen der Unterlagen und bei Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen informieren.

5.
Die Kosten setzen sich aus den Auslagen für die Vorbeglaubigung (siehe unten) und unserern Servicegebühren (Preise) zusammen.

Gebühren

Legalisation Gebühren je Dokument
Gebühren der AHK
25,00 EUR


Apostillen-Service/ Dokumente

Saudi-Arabien ist Unterzeichner des Haager Übereinkommens. Mit Ausstellung der Apostille ist eine Beglaubigung durch das Konsulat Saudi-Arabien nicht mehr erforderlich. Das Dokument kann mit Apostille für Saudi-Arabien verwendet werden.

1.
Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom örtlichen Notar vorbeglaubigt werden.

2.
Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vorbeglaubigt werden.

3.
Patentanmeldungen/ Heimatbescheinigungen sollen vom Patentamt ausgestellt und vorbeglaubigt werden.

4.
Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse, Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt ausgestellt werden.

5.
Übersetzungen sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt und beglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben (Übersetzung und Beglaubigung) für Sie.

6.
Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse von der Schule/ Universität ausgestellt werden.

7.
Ist die Erstellung der Originale erfolgt, werden die Urkunden im zweiten Schritt mit einer Apostille versehen.

Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Apostille für Panama eingereicht werden:

- ausgefüllter und unterschriebener Auftrag, Link
- Originaldokument/e
- ggf. ein per Einschreiben/ Einwurf frankierter Rückumschlag
- Alle Unterlagen senden Sie dann bitte an:

Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Strasse 15
10178 Berlin


Wir werden Sie nach dem Eintreffen der Unterlagen und bei Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen informieren.

8.
Die Kosten setzen sich aus den Auslagen für das Amt (siehe unten) und unserern Servicegebühren (Preise) zusammen.

Gebühren

Legalisation Gebühren je Dokument
Gebühren der Landgerichtes
ab 25,00 EUR
Gebühren der Landesverwaltungsbehörde
ab 55,00 EUR


Für ein unverbindliches Angebot, mit Angaben zu den erforderlichen Dokumenten, den erforderlichen Vorbeglaubigungen und den voraussichtlichen Kosten, senden Sie uns eine Anfrage per Email an info@botschaften-service.de mit folgenden Angaben:

- Für welches Land soll beglaubigt werden?
- Art der Dokument (z.B. Vertrag, Vollmacht, Handelsrechnung (Wert der Handelsrechung), Free Sales Certificate, etc.)
- Anzahl der jeweiligen Dokumente
- ggf. Wer hat das Dokument erstellt und welche Vorbeglaubigungen hat es bereits?
- ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten für Rückfragen




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