Thailand


Legalisation-Service/ Dokumente

1.
Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.


2.
Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgabe für Sie (Beglaubigung Landgericht).


3.
Dokumente, wie Handelsregisterauszüge, beglaubigt ausgestellt vom Amtsgericht sollen vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Handelsregisterauszug beim Amtsgericht, Beglaubigung Landgericht).


4.
Heimatbescheinigungen des Patentamtes sollen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.


5.
Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse oder Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).


6.
Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht).


7.
Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).



Folgendes ist zu Beachten:

- Vor der Übersetzung müssen die deutschen Urkunden (Heiratsurkunde, Sterbeurkunde etc.) von der zuständigen deutschen Behörde legalisiert werden.
- Der deutsche Scheidungsbeschluß (das Scheidungsurteil) muss vor der Übersetzung 1) ein Rechtskraftsvermerk haben und 2) vom zuständigen Amts- und Landgericht legalisiert werden.
- Die Thailändische Botschaft behält sich vor, die Unterschrift eines ausländischen Staatsangehörigen – egal für welche Angelegenheiten – nicht zu beglaubigen.
- Man muss vorher beim Notar seine Unterschrift mit dem Ausweis oder Pass beglaubigen lassen. Anschließend geht man zum zuständigen Amts- oder Landgericht, um die Beglaubigung der Unterschrift des Notars beglaubigen zu lassen. Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann man damit zu uns kommen.
- Erst dann wird die Botschaft die Beglaubigung der Unterschrift des Präsidenten des Amts- Landgericht vornehmen.
- Free-Sale-Dokumente und Wirtschaftsdokumente müssen vom Notar und anschließend vom zuständigen deutschen Amts- oder Landgericht legalisiert werden.
- Wenn Free-Sale-Dokumente von Regierungspräsidien ausgestellt sind, müssen sie auch von der zuständigen Abteilung für Beglaubigung/Legalisierung beglaubigt werden.
- Sind diese Dokumente mit einer von einem Übersetzer angefertigten englischen oder thailändischen Übersetzung versehen, müssen beide Dokumente (Original und Übersetzung) zusammen geheftet sein, und der Übersetzer hat an der Heftung zu unterschreiben.
- Im Fall einer englischen Übersetzung muss die Unterschrift des Übersetzers von einem Notar beglaubigt und darauf hin die Unterschrift des Notars vom Amtsgericht bzw. Landgericht, bei dem er sich hat registrieren lassen, beglaubigt sein.
- Im Fall einer thailändischen Übersetzung muss diese von einem vom Landgericht ermächtigten Übersetzer angefertigt sein. Somit entfällt die Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers vom Notar. Die Botschaft führt eine Liste der ermächtigten Übersetzer für die thailändische Sprache.
- Wird das Zertifikat von einer Behörde ausgestellt, muss von dieser die weitere Ausfertigung erstellt werden, welche dann von der Landesbehörde beglaubigt wird. Wird das Zertifikat von einer Firma ausgestellt, muss hier die Unterschrift vom Notar und Landgericht beglaubigt werden.
Ist die Erstellung der Originale und ggf. der Vorbeglaubigungen erfolgt, senden Sie uns die Dokumente für die Einholung der Beglaubigungen zu.


Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Legalisierung für Thailand eingereicht werden:

- ausgefüllter und unterschriebener Auftrag, Link
- Originaldokument/e
- 1 normale Kopie (schwarz/weiß) jedes Originals für das Konsulat
- ggf. ein per Einschreiben/ Einwurf frankierter Rückumschlag
- Alle Unterlagen senden Sie dann bitte an:

Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Strasse 15
10178 Berlin


Wir werden Sie nach dem Eintreffen der Unterlagen und bei Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen informieren.


Für ein unverbindliches Angebot, mit Angaben zu den erforderlichen Dokumenten, den erforderlichen Vorbeglaubigungen und den voraussichtlichen Kosten, senden Sie uns eine Anfrage per Email an info@botschaften-service.de mit folgenden Angaben:

- Für welches Land soll beglaubigt werden?
- Art der Dokument (z.B. Vertrag, Vollmacht, Handelsrechnung (Wert der Handelsrechung), Free Sales Certificate, etc.)
- Anzahl der jeweiligen Dokumente
- ggf. Wer hat das Dokument erstellt und welche Vorbeglaubigungen hat es bereits?
- ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten für Rückfragen




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