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Legalisation-Service/ Dokumente |
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1.
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Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
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2.
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Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgabe für Sie (Beglaubigung Landgericht).
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3.
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Dokumente, wie Handelsregisterauszüge, beglaubigt ausgestellt vom Amtsgericht sollen vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Handelsregisterauszug beim Amtsgericht, Beglaubigung Landgericht).
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4.
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Heimatbescheinigungen des Patentamtes sollen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.
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5.
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Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse oder Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).
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6.
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Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht).
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7.
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Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).
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Folgendes ist zu Beachten:
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Wird das Zertifikat von einer Behörde ausgestellt, muss von dieser die weitere Ausfertigung erstellt werden, welche dann von der Landesbehörde beglaubigt wird. Wird das Zertifikat von einer Firma ausgestellt, muss hier die Unterschrift vom Notar und Landgericht beglaubigt werden. |
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Zur Legalisierung von Dokumenten ist der Botschaft von Turkmenistan das Original eines zu legalisierenden, notariell beglaubigten Dokuments und dessen Übersetzung in der russischen Sprache vorzulegen. Die Übersetzung des Dokuments erfolgt durch einen Übersetzer, der vom Gericht bevollmächtigt ist, offizielle Übersetzungen zu machen. Dabei soll das Original in der Deutschen Sprache und dessen Übersetzung mit einer Schnur geheftet und durch einen Stempel notariell beglaubigt werden (das Deutsche Original und die Übersetzung sollen als ein Dokument geheftet werden). |
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Das Dokument soll auch ein offizielles Schreiben des Justizministeriums des jeweiligen Landes bzw. eines Landgerichts beinhalten (oder dieses Schreiben soll beigelegt werden), nach dem der Notar bzw. der Übersetzer berechtigt sind, das Dokument notariell zu beglaubigen bzw. offiziell zu übersetzen. |
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Das zu legalisierende Dokument ist in zwei Exemplaren zur Verfügung zu stellen. Ein Exemplar wird nach der Legalisierung zurückzugeben und das 2. Exemplar bleibt in der Botschaft. Wenn es sich bei dem zweiten Exemplar des Dokuments um eine Kopie handelt, soll diese Kopie vom Original angefertigt werden. Durch den Notar soll bestätigt werden, dass diese Kopie mit dem Original übereinstimmt. |
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Wenn sich das zu legalisierende Dokument auf die Tätigkeit von juristischen Personen (juristischen Seiten), d.h. Firmen bezieht, ist auch ein offizielles Schreiben von der Handels- und Industriekammer (Handelsregisteramt) vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass eine jeweilige Firma tatsächlich auf dem Territorium eines jeweiligen Staates registriert ist. Die Übersetzung des Dokuments erfolgt durch einen Übersetzer, der vom Gericht bevollmächtigt ist, offizielle Übersetzungen zu machen. |
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Bei der Einreichung von Unterlagen für die Legalisierung, ist es auch erforderlich, ein offizielles Begleitschreiben von einer physischen Person oder juristischen Seite (je nachdem, wer das Dokument einreicht) bei der Konsularabteilung der Botschaft vorlegen, in dem die Unterstützung bei der Bestätigung des gesendeten Dokuments unter Angabe seines Namens angefragt wird. |
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Ist die Erstellung der Originale und ggf. der Vorbeglaubigungen erfolgt, senden Sie uns die Dokumente für die Einholung der Beglaubigungen zu.
Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Legalisierung für Turkmenistan eingereicht werden:
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ausgefüllter und unterschriebener Auftrag, Link |
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Originaldokument/e |
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ggf. ein per Einschreiben/ Einwurf frankierter Rückumschlag |
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Es muss eine Übersetzung ins Russische von einem vereidigten Übersetzer, mit Siegel und Unterschrift beigelegt werden. Die Übersetzung des Dokuments erfolgt durch einen Übersetzer, der vom Gericht bevollmächtigt ist, offizielle Übersetzungen zu machen. Dabei soll das Original in der Deutschen Sprache und dessen Übersetzung mit einer Schnur geheftet und durch einen Stempel notariell beglaubigt werden (das Deutsche Original und die Übersetzung sollen als ein Dokument geheftet werden/ siehe Besonderheiten). Für ein Angebot für eine Übersetzung ins Russische srechen Sie uns an. |
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Das zu legalisierende Dokument ist in zwei Exemplaren zur Verfügung zu stellen. Ein Exemplar wird nach der Legalisierung zurückzugeben und das 2. Exemplar bleibt in der Botschaft. Wenn es sich bei dem zweiten Exemplar des Dokuments um eine Kopie handelt, soll diese Kopie vom Original angefertigt werden. Durch den Notar soll bestätigt werden, dass diese Kopie mit dem Original übereinstimmt. |
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Wenn sich das zu legalisierende Dokument auf die Tätigkeit von juristischen Personen (juristischen Seiten), d.h. Firmen bezieht, ist auch ein offizielles Schreiben von der Handels- und Industriekammer (Handelsregisteramt) vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass eine jeweilige Firma tatsächlich auf dem Territorium eines jeweiligen Staates registriert ist. Die Übersetzung des Dokuments erfolgt durch einen Übersetzer, der vom Gericht bevollmächtigt ist, offizielle Übersetzungen zu machen. |
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detailliertes Begleitschreiben (Firmendokumente auf Firmenkopfbogen) im Original, mit der Bitte um Beglaubigung der Dokumente, gerichtet an die Botschaft Turkmenistans, Königin-Luise-Straße 31, 14195 Berlin. Es muss unter Angabe der aufgelistetetn Dokumente um die Beglaubigung dieser gebeten werden mit Unterschrift eines offiziellen Firmenvertreters (z.B. Geschäftsführer) und Firmenstempel (Siehe Besonderheiten). |
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Alle Unterlagen senden Sie dann bitte an:
Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Strasse 15
10178 Berlin
Wir werden Sie nach dem Eintreffen der Unterlagen und bei Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen informieren.
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Für ein unverbindliches Angebot, mit Angaben zu den erforderlichen Dokumenten, den erforderlichen Vorbeglaubigungen und den voraussichtlichen Kosten, senden Sie uns eine Anfrage per Email an info@botschaften-service.de mit folgenden Angaben:
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Für welches Land soll beglaubigt werden? |
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Art der Dokument (z.B. Vertrag, Vollmacht, Handelsrechnung (Wert der Handelsrechung), Free Sales Certificate, etc.) |
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Anzahl der jeweiligen Dokumente |
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ggf. Wer hat das Dokument erstellt und welche Vorbeglaubigungen hat es bereits? |
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ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten für Rückfragen |
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Auftrag
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