Auslandsreise-Krankenversicherungen |
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Auslandsreise-Krankenversicherungen bis zu 1 Jahr/ für Geschäftsreisen |
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Die HanseMerkur erstatten bei der Auslandskrankenversicherung bis ein Jahr folgende Kosten:
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• | ambulante Heilbehandlung beim Arzt |
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• | ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel |
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• | ärztlich verordnete Hilfsmittel, wenn Sie einen Unfall hatten |
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• | ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen |
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• | schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung inklusive Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz |
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• | die stationäre Behandlung im Krankenhaus |
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• | Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus |
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• | medizinisch sinnvoller Rücktransport |
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• | im Todesfall: Überführung- oder Bestattungskosten im Ausland |
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Zusätzlich bezahlt die HanseMerkur eine Aufwandsentschädigung, wenn Sie die angefallenen Kosten vorher bei einem anderen Leistungsträger eingereicht haben:
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• | ein Krankenhaustagegeld bei stationärer Behandlung von 50 € für maximal 14 Tage oder |
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• | bei ambulanter Behandlung einmalig eine Vergütung von 25 € pro Tag. |
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Rückreise-Garantie:
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• | Die HanseMerkur leistet über das vertraglich vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit der versicherten Person. |
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