Ägypten


Legalisation-Service/ Dokumente

1.
Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.


2.
Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgabe für Sie (Beglaubigung Landgericht).


3.
Dokumente, wie Handelsregisterauszüge, beglaubigt ausgestellt vom Amtsgericht sollen vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Handelsregisterauszug beim Amtsgericht, Beglaubigung Landgericht).


4.
Heimatbescheinigungen des Patentamtes sollen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.


5.
Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse oder Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).


6.
Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht).


7.
Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).



Folgendes ist zu Beachten:

- Bitte achten Sie darauf, dass nur Originale, keine Kopien auch nicht notariell beglaubigte Kopien beglaubigt werden.
- Ein Dokument aus mehreren Seiten muss an der Ecke zusammengeheftet und mit einem Eckstempel der IHK oder des Landgerichtes oder der auszustellenden Behörde versiegelt werden.
- Dokumente, die in deutscher Sprache ausgefertigt sind (z.B. ein Handelsregisterauszug) können nur dann legalisiert werden, wenn eine Übersetzung in die arabische oder die englische Sprache beigefügt ist. Übersetzungen müssen vom zuständigen Landgerichtspräsidenten beglaubigt sein. Die Übersetzung ist hinter dem beglaubigten Original abzuordnen und mit einem Eckstempel vom Übersetzer und vom Landgericht zu verbinden. Alle Vorbeglaubigungen müssen im gleichen Bundesland erstellt werden.
- Kopien können nur dann legalisiert werden, wenn der Originalstempel der ausstellenden deutschen Behörde angebracht wurde (weitere Ausfertigung).
- Für Geschäftsdokumente wird alternativ auch die Beglaubigung durch die IHK, satt Landgericht anerkannt. Es ist dann darauf zu achten, dass die IHK bei mehrseitigen Dokumenten die einzelnen Seiten mit einem Eckstempel verbindet. Elektronische Beglaubigungen der IHK werden nicht beglaubigt.
- Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Analysen-Zertifikate, Freiverkaufsbescheinigungen u. a. müssen von der für Ihren Firmensitz zuständigen Industrie und Handelskammer beglaubigt sein. Die Herstellererklärung auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses muss auch von der IHK beglaubigt werden. Es ist dann darauf zu achten, dass die IHK bei mehrseitigen Dokumenten die einzelnen Seiten mit einem Eckstempel verbindet. Elektronische Beglaubigungen der IHK werden nicht beglaubigt.
- Gesundheits- Genusstauglichkeits- und Radioaktivitätsbescheinigungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte und Getränke müssen von ihrem zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, oder alternativ vom Regierungspräsidium beglaubigt sein.
- Wenn im Ursprungszeugnis die Handelsrechnung aufgeführt ist, muss die Handelsrechnung ebenfalls beglaubigt. Die Handelsrechnung muss vorab von der Industrie und Handelskammer beglaubigt werden.
- Wenn in der Handelsrechnung das Ursprungszeugnis aufgeführt ist, muss das Ursprungszeugnis ebenfalls beglaubigt. Das Ursprungszeugnis muss vorab von der Industrie und Handelskammer beglaubigt werden.
- Wird das Zertifikat von einer Behörde ausgestellt, muss von dieser die weitere Ausfertigung erstellt werden, welche dann von der Landesbehörde beglaubigt wird. Wird das Zertifikat von einer Firma ausgestellt, muss hier die Unterschrift vom Notar und Landgericht beglaubigt werden.
Ist die Erstellung der Originale und ggf. der Vorbeglaubigungen erfolgt, senden Sie uns die Dokumente für die Einholung der Beglaubigungen zu.


Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Legalisierung für Ägypten eingereicht werden:

- ausgefüllter und unterschriebener Auftrag, Link
- Originaldokument/e
- 1 normale Kopie (schwarz/weiß) jedes Originals für das Konsulat
- ggf. ein per Einschreiben/ Einwurf frankierter Rückumschlag
- Vollmacht der Firma/ des Dokumenteninhabers, für Botschaften-Service, gerichtet an das Konsulat Ägypten, Link: http://www.botschaften-service.de/data/Muster-Voll-Leg-ET.pdf
- Alle Unterlagen senden Sie dann bitte an:

Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Strasse 15
10178 Berlin


Wir werden Sie nach dem Eintreffen der Unterlagen und bei Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen informieren.


Für ein unverbindliches Angebot, mit Angaben zu den erforderlichen Dokumenten, den erforderlichen Vorbeglaubigungen und den voraussichtlichen Kosten, senden Sie uns eine Anfrage per Email an info@botschaften-service.de mit folgenden Angaben:

- Für welches Land soll beglaubigt werden?
- Art der Dokument (z.B. Vertrag, Vollmacht, Handelsrechnung (Wert der Handelsrechung), Free Sales Certificate, etc.)
- Anzahl der jeweiligen Dokumente
- ggf. Wer hat das Dokument erstellt und welche Vorbeglaubigungen hat es bereits?
- ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten für Rückfragen




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