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Legalisation-Service/ Dokumente |
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1.
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Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
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2.
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Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgabe für Sie (Beglaubigung Landgericht).
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3.
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Dokumente, wie Handelsregisterauszüge, beglaubigt ausgestellt vom Amtsgericht sollen vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Handelsregisterauszug beim Amtsgericht, Beglaubigung Landgericht).
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4.
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Heimatbescheinigungen des Patentamtes sollen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.
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5.
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Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse oder Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).
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6.
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Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht).
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7.
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Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).
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Folgendes ist zu Beachten:
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Die Apostille wird als Vorbeglaubigung anerkannt, es muss jedoch zusätzlich von der Botschaft beglaubigt werden. |
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Das Originaldokument soll als Solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden („Original“ – Stempel o.ä.). Sollen "Kopien" beglaubigt werden, muss das Dokument mit ein "Kopie" gestempelt werden, sonst werden die Gebühren für Originale berechnet. |
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Handelsrechnungen werden nur zusammen mit dem dazugehörigen Ursprungszeugnis beglaubigt. Ursprungszeugnisse aus Ukraine, Polen, Schweden, Island, Dänemark oder Finnland müssen vom dortigen Auswärtigen Amt beglaubigt werden. |
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Dokumente, mit Ursprung in der Ukraine, Polen, Schweden, Island, Dänemark oder Finnland werden auch vom Konsulat Oman in Berlin beglaubigt. Die Dokumente müssen eine Beglaubigung des jeweiligen Auswärtigen Amtes vorweisen. |
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Wird das Zertifikat von einer Behörde ausgestellt, muss von dieser die weitere Ausfertigung erstellt werden, welche dann von der Landesbehörde beglaubigt wird. Wird das Zertifikat von einer Firma ausgestellt, muss hier die Unterschrift vom Notar und Landgericht beglaubigt werden. |
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Ist die Erstellung der Originale und ggf. der Vorbeglaubigungen erfolgt, senden Sie uns die Dokumente für die Einholung der Beglaubigungen zu.
Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Legalisierung für Oman eingereicht werden:
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ausgefüllter und unterschriebener Auftrag, Link |
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Originaldokument/e |
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1 normale Kopie (schwarz/weiß) jedes Originals für das Konsulat |
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ggf. ein per Einschreiben/ Einwurf frankierter Rückumschlag |
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Alle Unterlagen senden Sie dann bitte an:
Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Strasse 15
10178 Berlin
Wir werden Sie nach dem Eintreffen der Unterlagen und bei Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen informieren.
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Für ein unverbindliches Angebot, mit Angaben zu den erforderlichen Dokumenten, den erforderlichen Vorbeglaubigungen und den voraussichtlichen Kosten, senden Sie uns eine Anfrage per Email an info@botschaften-service.de mit folgenden Angaben:
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Für welches Land soll beglaubigt werden? |
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Art der Dokument (z.B. Vertrag, Vollmacht, Handelsrechnung (Wert der Handelsrechung), Free Sales Certificate, etc.) |
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Anzahl der jeweiligen Dokumente |
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ggf. Wer hat das Dokument erstellt und welche Vorbeglaubigungen hat es bereits? |
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ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten für Rückfragen |
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Auftrag
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Acrobat Reader
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